Das One Stop Shop (OSS) Verfahren

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Das OSS-Verfahren gilt ab 01.07.2021. Bis dahin sind in Rechnungsschreibungsprogrammen, Warenwirtschaftssystemen und Buchhaltungsprogrammen Anpassungen vorzunehmen. Nicht zuletzt hat die Registrierung auf dem Portal des Bundeszentralamtes für Steuern zu erfolgen. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen und klären offene Fragen.

Schauen Sie sich dazu die folgenden Videos an:

Hilfreiche Downloads stellen wir Ihnen zusätzlich zur Verfügung: